Der Justizvollzug des Landes Brandenburg sucht ab sofort eine Fachärztin/einen Facharzt (m/w/d) für die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen.
Die im Jahr 2002 errichtete Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen ist für den Vollzug von Freiheitsstrafen sowie für den Vollzug von Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen zuständig und verfügt über 402 Haftplätze.
In der JVA Cottbus-Dissenchen werden Gefangene ambulant behandelt. Gefangene haben einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische Leistungen unter Berücksichtigung des allgemeinen Standards der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht nicht. Der Anspruch auf medizinische Versorgung wird durch den ärztlichen Dienst, den Krankenpflegedienst und externe Fachärzte erfüllt. Ein Team aus qualifizierten Krankenpflegekräften sowie eine ausgestattete Ambulanz stehen zur Verfügung.
Ihre Aufgaben
Ihre Qualifikation
Ihre persönlichen Voraussetzungen
Wir bieten
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen:
Der Justizvollzug des Landes Brandenburg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter/innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Der Hinweis auf eine Schwerbehinderung in der Bewerbung ist wünschenswert.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die
Leiterin der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
Oststraße 2
03052 Cottbus
oder per E-Mail an Bewerbung.CB@justizvollzug.brandenburg.de
(nur pdf-Dateien; Gesamtgröße der E-Mail max. 10 MB)
Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden gebeten, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen bei einer erfolglosen Bewerbung nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten vernichtet.
Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen.
Für Fragen steht Ihnen Herr Oberregierungsrat Schneider (0355-4888-102) gern zur Verfügung.
Bewerben über:
Bewerbung.CB@justizvollzug.brandenburg.de
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