Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtung Zerspanungstechnik
Berufsbildende Schule Kusel
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Fachkraft für Metalltechnik Fachrichtung Zerspanungstechnik

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Die Berufsbildende Schule Kusel ist eine öffentliche berufsbildende Schule in Trägerschaft des Landkreises Kusel. Durch unser Bildungsangebot in der handwerklichen Erstausbildung sind wir erste Adresse in Sachen beruflicher Aus- und Weiterbildung. Durch die erfolgreiche Schulabschlussprüfung erhalten die Auszubildenden den handwerklichen Gesellenbrief. Bei entsprechender Notenlage erlangen die Auszubildenden den Sekundarabschluss I (Mittlere Reife).

Die 2-jährige Ausbildung Fachkraft für Metalltechnik - Zerspanungstechnik (m/w/d) ist kostenfrei.

Eine Ausbildungsvergütung wird nicht gewährt. Es besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen

Schulbeginn ist jeweils nach den Sommerferien (Rheinland-Pfalz)!

Bitte beachten Sie die Bewerbungsregeln:

Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der BBS http://www.bbs-kusel.de


Bitte vor Bewerbung Aufnahmeantrag bei BBS Kusel anfordern, Aufnahmeantrag kann auch von der Homepage heruntergeladen werden.

  • Alle Zeugnisse und Bescheinigungen benötigen wir in amtlich beglaubigter Form. (Unter Vorlage des Originalzeugnisses erhalten Sie bei Ihrer Schule, der Stadt- oder Kreisverwaltung eine amtlich beglaubigte Kopie)
  • Übersenden Sie uns bitte keine Originale, da Ihre Unterlagen nach dem Ablauf des Verfahrens nicht zurückgeschickt werden.
  • Verwenden Sie keine Klarsichtfolien, Schnellhefter oder Bewerbungsmappen. Legen Sie Ihre Anlagen (Zeugnisse etc.) einfach zu dem Bewerbungsbogen.
  • Sollten Sie sich für mehrere Berufe gleichzeitig bewerben, so benötigen wir für jede Fachrichtung eine gesonderte Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen. Außerdem ist dann die Reihenfolge der Berufswünsche einzutragen. (zum Beispiel: 1 = erster Wunschberuf)

Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. vollständiger Lebenslauf
  2. letztes Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule
  3. Nachweis (in amtlich beglaubigter Form) über evtl. Dienstzeiten bei der Bundeswehr bzw. über den Zivildienst (nur erforderlich, wenn Dienste geleistet wurden)
  4. Nachweise (in amtlich beglaubigter Form) zur Anrechnung von Härtepunkten (zum Beispiel Waisenrentenbescheinigung, Behindertenausweis etc.)

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Berufsbildende Schule Kusel
Am Roßberg
66869 Kusel
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