Kerpen---
Abteilung: 21.2, Eingruppierung: bis EG 10 TVöD bzw. A11 LBesG NRW, Anstellungsart: unbefristet, Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
Für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Zudem bringen Sie mit:
Zum Aufgabenbereich der zu besetzenden Stelle gehört die Leitung der Gruppe Aufenthaltsrechtliche Regelungen innerhalb der Abteilung 21.2 – Integration und Migration bestehend aus derzeit 16 Mitarbeitenden.
Hierbei handelt es sich insbesondere um:
Daneben zählen folgende sachbearbeitende Tätigkeiten zu dem Aufgabengebiet:
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Dann bewerben Sie sich bis zum tt.mm.jjjj online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können bei dem zuständigen Amtsleiter, Herrn Haas (02237/58-251) erfragt werden.
Für weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und dem Ablauf steht Ihnen Herr Thielbeer (02237/58-361) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.
Gruppenleitung (m/w/d) im Bereich Migrationsberatung
Stadt Kerpen
Gruppenleitung (m/w/d) für den Ü3-Bereich
Outlaw gGmbH
Gruppenleitung (m/w/d)
Caritasverband Kleve e.V.
Gruppenleitung (w/m/d)
Landschaftsverband Westfalen- Lippe - LWL-Jugendheim Tecklenburg
Gruppenleitung (m/w/d)
Kinderhaus am Elm