hauptamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender (m/w/d)
Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
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hauptamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender (m/w/d)

In der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge mit Sitz in 07330 Probstzella, Markt 8, ist ab dem 11.01.2026 die Stelle des/der

hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)

zu besetzen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge befindet sich im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und besteht aus 3 Mitgliedsgemeinden – Gemeinde Probstzella, Stadt Lehesten und Stadt Gräfenthal. Am 30.06.2024 belief sich die Einwohnerzahl auf 6.045 Einwohner.

Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Gemeinschaftsversammlung in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Die Stelle ist nach der Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit mit der Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Daneben wird eine die nach Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit gewährt.

Der/die Gemeinschaftsvorsitzende ist im Bereich Organisation und Geschäftsgang der Verwaltungsgemeinschaft insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • die Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft nach außen,
  • den Vorsitz die Vorbereitung und der Beratungsgegenstände der Gemeinschaftsversammlung sowie den Vollzug der Beschlüsse
  • die Dienst- und Fachaufsicht über die Dienstkräfte der Verwaltungsgemeinschaft
  • die Erledigung der Angelegenheiten, die nach §§ 29, 30 ThürKO kraft Gesetzes dem Bürgermeister zukommen. Das sind:
  • die laufenden Angelegenheiten, die für die Verwaltungsgemeinschaft keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen,
  • die Eilentscheidungen, in denen er/sie anstelle der Gemeinschaftsversammlung tätig wird,
  • die Leitung der Geschäftsstellen

Im Bereich der Angelegenheiten, die die Verwaltungsgemeinschaft kraft Gesetzes anstelle der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt (übertragener Wirkungskreis) ist der/die Gemeinschaftsvorsitzende ausschließlich zuständig.

Auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden erledigt der/die Gemeinschaftsvorsitzende in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Darüber hinaus obliegt ihm/ihr die verwaltungsmäßige Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden.

Der/die Gemeinschaftsvorsitzenden soll die Leitung der Hauptverwaltung übernehmen.

Gesucht wird engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit guten Führungseigenschaften, die sich durch ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Bürgermeistern und Ratsmitgliedern auszeichnet und zu konzeptioneller Arbeit fähig ist.

Bewerber/innen müssen die erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkenntnis besitzen und zur Aufgabenerfüllung nach § 48 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Lage sein. Voraussetzung sind mindestens:

  • Befähigung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (§ 49 Abs. 1 ThürKO);
  • vertiefte Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen im allgemeinen Verwaltungsrecht, im Kommunalrecht, im kommunalen Haushaltsrecht, im Recht des öffentlichen Dienstes sowie im Recht der Gefahrenabwehr;
  • mehrjährige nachgewiesene Leitungstätigkeit, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung;
  • Fahrerlaubnis der Klasse B;
  • Kenntnisse der regionalen Verhältnisse und Gegebenheiten;
  • Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit.

Insbesondere werden erwartet:

  • soziale Kompetenz und Befähigung zur kooperativen Führung von Mitarbeitern;
  • Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit;
  • Entscheidungsfreude und Bereitschaft zur Übernahme eigener Verantwortung;
  • Bereitschaft zur ständigen Weiterentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft

Wünschenswert ist der Wohnsitz des/der Gemeinschaftsvorsitzenden innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (u. a. Lebenslauf, Zeugnisse, erweitertes Führungszeugnis, lückenloser Tätigkeitsnachweis) richten Sie bitte bis zum 28.07.2025 an:

Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge

Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender Herr Kuhnen

-persönlich-

Markt 8

07330 Probstzella

Es wird gebeten, sämtliche Unterlagen ausschließlich in Kopie sowie ohne Bewerbungsmappe
einzureichen, da nicht berücksichtigte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt, sondern vernichtet werden. Sollte eine Rücksendung erwünscht sein, wird darum gebeten, der Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden durch die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge nicht erstattet.

Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge
Markt
07330 Probstzella
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robert.heerwagen@vg-schiefergebirge.de

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