Kfz-Mechatroniker (m/w/d)
Polizeipräsidium Trier
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Kfz-Mechatroniker (m/w/d)

Bei dem Polizeipräsidium Trier Führungsstab / Sachbereich 22 / Kfz-Werkstatt ist zum 01.01.2026 eine Stelle
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als Kfz-Mechatroniker (m/w/d)
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zunächst bis 31.12.2026 befristet zu besetzen. Die Möglichkeit für eine unbefristete Übernahme ist gegeben. Arbeitsort ist derzeit Schweich, später Trier.
 
Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit (derzeit 38,5 Stunden / Woche). Die Tätigkeit ist nach der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)** bewertet. Das monatliche Einstiegsgehalt beträgt brutto 3.319,52 €, bei entsprechender einschlägiger Berufserfahrung bis zu 3.692,14 €. Das genannte Entgelt dient der Orientierung und unterliegt tarifrechtlichen Änderungen.
 
Die Stelle ist für Teilzeitkräfte geeignet.
 
Aufgaben:**

·      Wartung und Instandhaltung von Polizeieinsatzfahrzeugen, sonstigen Kraftfahrzeugen sowie Krafträdern,

·      Einbau, Wartung und Fehlerbeseitigung der polizeilichen Sonderausstattungen und Signalgeber.
 
 
Dies sollten Sie mitbringen:

·      abgeschlossene Berufsausbildung und aktuelle Berufserfahrung als Kfz-Mechatroniker (m/w/d). Lediglich eine berufsfremde Beschäftigungszeit von maximal 36 Monaten seit Abschluss der Ausbildung als Kfz-Mechatroniker (m/w/d) ist unschädlich.

·      Airbag- und Klimabeschulung sind wünschenwert.

·      Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit.

·      Basiswissen in Microsoft-Anwendungen.

·      freundliches und sicheres Auftreten.

·      Organisationvermögen und offenes Kommunikationsverhalten.

·      Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten.

·      körperliche Belastbarkeit.

·      gültige Fahrerlaubnis der Klasse B für Pkw (ehemals Klasse III).
 
Wir bieten Ihnen:

·      einen sicheren, attraktiven, vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einem dynamischen, motivierten und kollegialen Team mit einer interessanten Tätigkeit sowie einem offenen und konstruktiven Miteinander,

·      eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,

·      30 Urlaubstage (bei 5 Arbeitstagen / Woche),

·      Jahressonderzahlung,

·      ggf. Zuschläge für die Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der regulären Arbeitszeit,

·      flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten,

·      Möglichkeit zur Teilnahme am Jobticketverfahren,

·      betriebliche Altersversorgung,

·      Weiterbildungsmöglichkeiten.
 
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
 
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der bestehenden Gleitzeitvereinbarung. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und ermöglichen die gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung.
 
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
 
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
Bewerbungen werden bis zum 31.08.2025 schriftlich erbeten an das
 
                                                    Polizeipräsidium Trier

                                                    Referat PV 3 (Personal)

                                                    Salvianstraße 9

                                                    54290 Trier.
 
oder elektronisch (eine zusammenhängende PDF-Datei, maximal 5 MB) an
 
pptrier.pv3.bewerbungen@polizei.rlp.de.
 
Aus Kostengründen bitten wir darum, keine Bewerbungsmappen und nur Zeugniskopien einzureichen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Eine den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Vernichtung der Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren wird zugesichert.
 
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei Rheinland-Pfalz unter Datenschutz . Polizei Rheinland-Pfalz (rlp.de).

Polizeipräsidium Trier
Salvianstr.
54290 Trier
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