Die Stadt Fröndenberg/Ruhr (rd. 21.000 Einwohner) liegt in reizvoller landschaftlicher Lage verkehrsgünstig im Süden des Kreises Unna zwischen dem Ruhrgebiet und dem Sauerland. Am Ort sind drei Grundschulen sowie eine Gesamtschule. Die Stadtverwaltung beschäftigt rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet interessante und abwechslungsreiche Arbeitsplätze, verbunden mit einer kollegialen Arbeitsatmosphäre. Den Beschäftigten stehen kostenfreie Parkplätze direkt am Rathaus zur Verfügung. Der Bahnhof ist in wenigen Gehminuten fußläufig vom Rathaus erreichbar, ebenso die zentrale Bushaltestelle in der Stadtmitte.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine bzw. einen Mitarbeiter/in für den Außendienst des Ordnungsamtes und die kommunale Verkehrsüberwachung (m/w/d) im Fachbereich 2 (Bürgerservice).
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Überwachung des ruhenden Verkehrs mit Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Überwachung von Straßen und Anlagen im Stadtgebiet zur Verhinderung von Verschmutzungen und störendem Verhalten sowie eigenständige Durchsetzung der Beseitigung von Störungen im öffentlichen Raum
Überwachung und Durchsetzung der Anleinpflicht für Hunde insbesondere in städtischen Grünanlagen und Parks sowie Fußgängerbereichen
Überwachung der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften im Straßenraum
Verfolgung und Ahndung von Lärmbeschwerden sowie die eigenverantwortliche Durchsetzung der Beseitigung von Störungen auch in nichtöffentlichen Bereichen
Beteiligung an den Ordnungspartnerschaften
Das Anforderungsprofil umfasst insbesondere:
Eine für den Beruf förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung, wünschenswerter Weise im Bereich der öffentlichen Verwaltung, bzw. der erfolgreiche Abschluss des Verwaltungslehrgangs I
Gute EDV-Kenntnisse (MS-Office)
Sicheres und höfliches Auftreten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Zuverlässigkeit
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Belastbarkeit und Einsatzfreude
Bereitschaft zur gelegentlichen Tätigkeit in den Abendstunden sowie an Wochenenden
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. vormals Klasse 3
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet Ihnen:
Einen vielfältigen und interessanten Aufgabenbereich
Ein kollegiales Arbeitsumfeld
Eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die für den öffentlichen Dienst üblichen Leistungen
Eine unbefristete Beschäftigung
Eine flexible Arbeitszeitgestaltung innerhalb des Gleitzeitrahmens
Möglichkeiten zur Weiterbildung
Informationen zur Stadt Fröndenberg/Ruhr finden Sie im Internet unter
www.froendenberg.de.... Für Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen der Leiter des Fachbereiches 2 (Bürgerservice), Herr Matthias Weischer, unter der Telefonnummer 02373 976-210 zur Verfügung.
Bewerbungsverfahren und Hinweise:
Sollte die ausgeschriebene Stelle Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u.a. Nachweis der vorausgesetzten Qualifikation, vorhandene Arbeitszeugnisse) bis spätestens zum 08.05.2025 an die
Stadt Fröndenberg/Ruhr
FB 1 / Zentrale Dienste
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
unter Angabe der Kennziffer 11/2025. Bewerbungen per E-Mail (Personal@Froendenberg.de) sind bei Zusammenfassung der Unterlagen in einem PDF-Dokument ebenfalls möglich.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Fröndenberg/Ruhr Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungs- und Besetzungsverfahrens für diese Stelle verarbeitet. Konkrete Informationen hierzu finden Sie unter
https://www.froendenberg.de/ra...
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Bewerbungen sind daher ausdrücklich unabhängig von Geschlecht, (Schwer-)Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität erwünscht. Die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (v.a. Landesgleichstellungsgesetz NRW, SGB IX) werden entsprechend berücksichtigt.