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Mitarbeiterin / Mitarbeiter Ordnungswidrigkeiten für das Jobcenter Kreis Viersen (w/m/d)
Einstellungstermin
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart
Vollzeit
Befristung
unbefristet
Organisationseinheit
Jobcenter Kreis Viersen
Aufgabenschwerpunkte
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten mit mittlerem Schwierigkeitsgrad nach dem SGB II auch gegen Arbeitgeber
- Bearbeitung des zentralen Datenabgleichs nach dem SGB II zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch
- Erstattung von Strafanzeigen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad bei Verdacht des Leistungsmissbrauchs
- administrative Verwaltungsaufgaben
Bewerbungsprofil
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt (w/m/d) in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt oder
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) oder
- abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
- sicherer Umgang in der Anwendung von Rechtsvorschriften
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen
Was wir bieten
Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 8 Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.
Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 8 TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
www.karriere-mit-v-faktor.de/v... (
https://www.karriere-mit-v-fak... .
Kontakt
Lara Resing
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-1010
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 04.05.2025.